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   BGH, 21.04.2021 - VII ZR 81/20   

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https://dejure.org/2021,15253
BGH, 21.04.2021 - VII ZR 81/20 (https://dejure.org/2021,15253)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2021 - VII ZR 81/20 (https://dejure.org/2021,15253)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2021 - VII ZR 81/20 (https://dejure.org/2021,15253)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Mehrkosten nach einem gekündigten Bauvertrag; Verletzung des rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Mehrkosten nach einem gekündigten Bauvertrag; Verletzung des rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wechsel der rechtlichen Bewertung setzt vorherigen Hinweis voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wechsel der rechtlichen Bewertung setzt vorherigen Hinweis voraus! (IBR 2021, 501)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2021, 1342
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.02.2021 - VII ZR 44/20

    Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung der Pflichten einer

    Auszug aus BGH, 21.04.2021 - VII ZR 81/20
    Es hat in einem solchen Fall auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen und dem Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen (BGH, Beschluss vom 10. Februar 2021 - VII ZR 44/20 Rn. 19, juris).
  • BGH, 22.02.2024 - III ZR 63/23

    Inanspruchnahme der Gemeinde durch Grundstückseigentümer betreffend die

    Es hat in diesem Fall auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen und dem Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen (zB BGH, Beschluss vom 21. April 2021 - VII ZR 81/20, juris Rn. 10).
  • BGH, 22.11.2023 - VII ZR 6/23

    Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes der Berufung einer zur Gewährung

    Das Berufungsgericht hat diesen Gesichtspunkt vor Erlass des die Berufung der Beklagten als unzulässig verwerfenden Beschlusses den Parteien nicht zur Kenntnis gebracht, obwohl es sich um einen von den Parteien nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt handelte, auf den es seine Entscheidung stützen wollte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2021 - VII ZR 81/20 Rn. 10, BauR 2021, 1342; Beschluss vom 10. Februar 2021 - VII ZR 44/20 Rn. 19, BauR 2021, 1011; Beschluss vom 12. Mai 2020 - VIII ZR 171/19 Rn. 13, NJW 2020, 2730, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.09.2022 - IV ZR 63/22

    Umfang des Versicherungsschutzes für angeordnete Betriebsschließungen (hier:

    Nach Art. 103 Abs. 1 GG darf ein Gericht ohne vorherigen Hinweis nicht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BGH, Beschluss vom 21. April 2021 - VII ZR 81/20, BauR 2021, 1342 Rn. 10).
  • BayObLG, 14.09.2022 - 101 ZRR 180/21

    Art. 75 BayGO - Unterwertige Veräußerung eines Gemeindegrundstücks

    Jedenfalls erscheint es nicht von vornherein ausgeschlossen, dass das Verfügungsgeschäft wirksam ist (vgl. zur Entscheidungserheblichkeit: BGH, Beschluss vom 21. Juni 2022, VI ZR 1067/20, juris Rn. 13; Beschluss vom 18. Mai 2021, VI ZR 1106/20, NJW-RR 2021, 1072 Rn. 11, Beschluss vom 21. April 2021, VII ZR 81/20, juris Rn. 19; Beschluss vom 19. Januar 2021, VI ZR 433/19, NJW 2021, 921 Rn. 25).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2021 - 11 RL 1.21

    Annahme eines entscheidungserheblichen Gehörsverstoßes

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, Rn. 35 ff., juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, Rn. 7 ff., juris, m.w.N.; BGH, Beschluss vom 21 April 2021 - VII ZR 81/20 -, Rn. 10, juris).
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